Zerschlagen und neu gegründet: Die Gewerkschaften vom Verbot der SPD 1933 bis zum Neubeginn
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Im Frühjahr 1933 wurden die Gewerkschaften zerschlagen und die SPD verboten. Zwölf Jahre lang gab es keine freie Vertretung der Beschäftigten; wer sich organisierte, tat es im Exil oder im Verborgenen, unter Lebensgefahr. Nach 1945 entstand eine Einheitsgewerkschaft, und das Grundgesetz verankerte die Koalitionsfreiheit.
Im Frühjahr 1933 verschwand die freie Arbeiterbewegung in Deutschland innerhalb weniger Wochen. Erst wurden die Gewerkschaften zerschlagen, dann die Sozialdemokratische Partei verboten. Zwölf Jahre lang gab es keine freie Vertretung der Beschäftigten mehr. Was danach entstand, war nicht die alte Bewegung in neuen Räumen, sondern eine, die aus ihrer Niederlage gelernt hatte.
Die Wochen der Zerschlagung
Anpassung, die nichts rettete
Am wurde Adolf Hitler Reichskanzler. Der größte Gewerkschaftsbund, der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB) unter Theodor Leipart, versuchte in den folgenden Wochen, seine Organisation zu erhalten. Er rückte von der SPD ab, bot der neuen Regierung Zusammenarbeit in sozialen Fragen an und rief seine Mitglieder auf, sich am 1. Mai an den Feiern zu beteiligen, die das Regime zum „Tag der nationalen Arbeit" erklärt hatte.
Der 1. Mai war seit Jahrzehnten der Tag der Arbeiterbewegung. Einen gesetzlichen, bezahlten Feiertag daraus zu machen, hatte sie lange gefordert. Im April 1933 erfüllte das Regime diese Forderung per Gesetz. Es nahm den Gewerkschaften ihren Tag, indem es ihn ihnen zu schenken schien.
Diese Anpassung der Gewerkschaftsführung ist bis heute umstritten. Die einen sehen darin den Versuch, die Organisation über die Zeit zu retten, die anderen eine Preisgabe ohne Gegenleistung. Sie beruhte auf der Hoffnung, eine unpolitische Gewerkschaft werde geduldet. Diese Hoffnung trog.
Der
Am Tag nach den Maifeiern besetzten SA und die Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation (NSBO) im ganzen Reich die Häuser der freien Gewerkschaften. Funktionäre wurden verhaftet, misshandelt, in Lager verschleppt. Kassen, Häuser, Druckereien und die gewerkschaftseigenen Betriebe wurden beschlagnahmt. Was Beschäftigte über Jahrzehnte mit ihren Beiträgen aufgebaut hatten, wurde an einem Vormittag beschlagnahmt und später der Deutschen Arbeitsfront übertragen.
Wenige Tage später, am , wurde die Deutsche Arbeitsfront gegründet, geführt von Robert Ley. Sie war keine Gewerkschaft. Sie fasste Beschäftigte und Arbeitgeber zusammen, schloss Streiks aus und diente dazu, die Arbeiterschaft zu überwachen und an das Regime zu binden. Die christlichen und die liberalen Gewerkschaften wurden in den folgenden Wochen ebenfalls aufgelöst oder in die Arbeitsfront gezwungen.
Zur Arbeitsfront gehörte bald auch „Kraft durch Freude". Die Organisation bot Urlaubsreisen, Theaterbesuche und Sport zu niedrigen Preisen an. Für viele Beschäftigte war das die erste Reise ihres Lebens. Gedacht war es als Ersatz: Wer Freizeit geschenkt bekam, sollte nicht fragen, warum er über Lohn und Arbeitszeit nicht mehr mitreden durfte.
Das Verbot der SPD
Das Nein zum Ermächtigungsgesetz
Am stimmte der Reichstag über das Ermächtigungsgesetz ab, das der Regierung erlaubte, Gesetze ohne das Parlament zu erlassen. Die kommunistischen Abgeordneten waren zu diesem Zeitpunkt bereits verhaftet, geflohen oder untergetaucht. Die SPD stimmte als einzige anwesende Fraktion dagegen. Ihr Vorsitzender Otto Wels sagte in seiner Rede: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht."
Der
Am verbot Reichsinnenminister Wilhelm Frick der SPD jede Betätigung. Ihre Abgeordneten verloren ihre Mandate. Ihr Vermögen war schon im Mai beschlagnahmt, ihre Zeitungen waren schon zuvor verboten worden. Am folgte das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien: Die NSDAP war nun die einzige zugelassene Partei.
Damit war vollendet, was mit dem 2. Mai begonnen hatte. Beschäftigte hatten weder eine Organisation, die für sie verhandelte, noch eine Partei, die für sie im Parlament sprach. Ein Parlament, das diesen Namen verdiente, gab es ohnehin nicht mehr.
Zwölf Jahre ohne freie Vertretung
Im Exil
Ein Teil des Parteivorstands ging ins Ausland und arbeitete von dort weiter, zuerst von Prag aus, ab 1938 von Paris, ab 1940 von London. Unter dem Namen Sopade sammelte er Berichte von Vertrauensleuten aus dem Reich über die Stimmung in Betrieben und Wohnvierteln, über Löhne, Preise und Verhaftungen. Diese „Deutschland-Berichte" gehören heute zu den wichtigsten Quellen über den Alltag im Nationalsozialismus.
Auch Gewerkschafter gingen ins Exil. Von dort hielten sie Verbindung zu Gruppen im Land und zur internationalen Gewerkschaftsbewegung, die das Regime nicht anerkannte. Besonders die Internationale Transportarbeiter-Föderation unter ihrem Generalsekretär Edo Fimmen unterstützte Eisenbahner und Seeleute, die im Reich illegale Gruppen aufbauten. Wer als Seemann in ausländischen Häfen anlegte, konnte Nachrichten und Druckschriften weitertragen, die im Land nicht zu haben waren.
Im Land
Wer blieb, lebte unter ständiger Beobachtung. Viele Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter zogen sich zurück, um sich und ihre Familien zu schützen. Andere hielten in kleinen Kreisen Kontakt, gaben Nachrichten weiter, sammelten Geld für die Angehörigen von Verhafteten. Jede dieser Tätigkeiten konnte zu Haft, Konzentrationslager oder Tod führen. Tausende wurden verfolgt, viele ermordet.
Einige ehemalige Gewerkschafter waren an den Plänen für einen Umsturz beteiligt. Wilhelm Leuschner, bis 1933 im Vorstand des ADGB, gehörte zu den Männern um den . Er wurde verhaftet und im September 1944 hingerichtet. Julius Leber, Sozialdemokrat und früherer Reichstagsabgeordneter, wurde im Januar 1945 hingerichtet. Zu den Überlegungen des Widerstands gehörte auch eine einheitliche Gewerkschaft für die Zeit danach.
Führer und Gefolgschaft
Das Regime ordnete die Arbeitswelt nach seinem eigenen Bild. Schon im Mai 1933 setzte ein Gesetz „Treuhänder der Arbeit" ein, staatliche Beamte, die an die Stelle der Tarifparteien traten. Im Januar 1934 folgte das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit. Es machte den Unternehmer zum „Führer des Betriebes" und die Beschäftigten zu seiner „Gefolgschaft". Die gewählten Betriebsräte der Weimarer Zeit waren abgeschafft. An ihre Stelle traten Vertrauensräte, die nur beraten durften.
Selbst diese Vertrauensräte wurden 1934 und 1935 nur zweimal gewählt. Die Ergebnisse fielen für das Regime offenbar so ungünstig aus, dass es danach keine Wahlen mehr ansetzte. Wer mit der Liste nicht einverstanden war, konnte Namen streichen oder der Wahl fernbleiben, und viele taten das.
Arbeit ohne Rechte
Für die Beschäftigten bedeutete die Zeit ohne Gewerkschaften: keine Tarifverhandlungen, kein Streikrecht, keine gewählte Vertretung im Betrieb. Löhne wurden festgesetzt statt ausgehandelt. Wer sich beschwerte, riskierte, als politisch unzuverlässig zu gelten. Im Krieg kamen Millionen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus den besetzten Ländern hinzu, die unter noch weit schlimmeren Bedingungen arbeiten mussten und oft daran zugrunde gingen.
Das Ende des Verbots und der Neubeginn
Die Zulassung nach dem Krieg
Mit der Niederlage des Deutschen Reiches im Mai 1945 endete das Verbot. Im September 1945 hob der Alliierte Kontrollrat auch das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien ausdrücklich auf. Parteien und Gewerkschaften durften sich nun wieder bilden, allerdings nur mit Erlaubnis der Besatzungsmächte. In der sowjetischen Zone ließ die Militäradministration schon im Juni 1945 antifaschistische Parteien und Gewerkschaften zu, in den westlichen Zonen geschah das schrittweise ab dem Sommer und Herbst 1945. Das Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom Oktober 1945 löste die NSDAP, ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände auf, darunter die Deutsche Arbeitsfront.
Die SPD gründete sich neu. In der sowjetischen Zone wurde sie im April 1946 mit der KPD zur SED zusammengeschlossen, unter erheblichem Druck. In den westlichen Zonen blieb sie selbständig.
Die Lehre der Einheitsgewerkschaft
Vor 1933 war die Gewerkschaftsbewegung in Richtungen geteilt: freie, christliche und liberale Gewerkschaften standen nebeneinander, oft gegeneinander. Viele Gewerkschafter zogen aus der Zerschlagung den Schluss, dass diese Spaltung sie geschwächt hatte. Nach 1945 bauten sie Einheitsgewerkschaften auf: eine Organisation für alle Beschäftigten eines Bereichs, unabhängig von Partei und Weltanschauung, und nach Branchen gegliedert statt nach Berufen.
In der sowjetischen Zone entstand der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund, der bald unter die Führung der SED geriet. In den Westzonen schlossen sich die Gewerkschaften im Oktober 1949 in München zum Deutschen Gewerkschaftsbund zusammen. Sein erster Vorsitzender wurde Hans Böckler, der schon vor 1933 Gewerkschafter gewesen war.
Ein Grundrecht
Im selben Jahr trat das Grundgesetz in Kraft. Sein Artikel 9 Absatz 3 garantiert jedem und allen Berufen das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes schrieben das mit der Erfahrung der Jahre 1933 bis 1945 vor Augen.
Was bleibt
Die Zerschlagung der Gewerkschaften war einer der ersten Schritte der nationalsozialistischen Herrschaft, nicht einer der letzten. Wer eine Gesellschaft unterwerfen will, nimmt den Beschäftigten zuerst die Möglichkeit, sich gemeinsam zu wehren.
Aus dieser Zeit lassen sich drei Einsichten ziehen. Anpassung schützt eine Organisation nicht, wenn die Gegenseite ihre Existenz nicht will. Spaltung schwächt die, die gemeinsam stärker wären. Und die Rechte, die heute selbstverständlich scheinen, das Recht auf Zusammenschluss, auf Tarifverhandlungen und auf Streik, sind nach einer Niederlage, die Menschen mit Freiheit und Leben bezahlt haben, im Grundgesetz neu und fester verankert worden.
Zum Weiterlesen
- Michael Schneider: Unterm Hakenkreuz. Arbeiter und Arbeiterbewegung 1933 bis 1939. Bonn 1999.
- Michael Schneider: Kleine Geschichte der Gewerkschaften. Ihre Entwicklung in Deutschland von den Anfängen bis heute. Bonn 2000.
- Klaus Schönhoven: Die deutschen Gewerkschaften. Frankfurt am Main 1987.
- Helga Grebing: Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung. Von der Revolution 1848 bis ins 21. Jahrhundert. Berlin 2007.
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 9 Absatz 3.
Zitiervorschlag
Zerschlagen und neu gegründet: Die Gewerkschaften vom Verbot der SPD 1933 bis zum Neubeginn, Gewerkschaft Underdog, Fassung 1.0, 30.09.2026, https://www.gewerkschaft.berlin/de/blog/gewerkschaften-verbot-der-spd-1933-bis-1945/rx77tqrg, abgerufen am 13.10.2026.
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