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Organisiert trotz Verbot: Die Gewerkschaften unter dem Sozialistengesetz

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Von 1878 bis 1890 war die Sozialdemokratie im Deutschen Reich verboten, und mit ihr ein großer Teil der Gewerkschaften. Sie überlebten in Fachvereinen, Unterstützungskassen und über Vertrauensleute, während Bismarck Verbot und Sozialversicherung verband. Am Ende stand eine stärkere Bewegung: die SPD als Partei mit den meisten Stimmen und die Generalkommission der Gewerkschaften.

Zwölf Jahre lang war die Sozialdemokratie im Deutschen Reich verboten. Ihre Vereine wurden aufgelöst, ihre Zeitungen eingezogen, ihre Versammlungen untersagt. Getroffen hat das nicht nur eine Partei, sondern auch die Gewerkschaften, die mit ihr gewachsen waren. Wie sie diese Zeit überstanden haben, und warum sie am Ende stärker daraus hervorgingen, ist eine Geschichte über Organisation unter Druck.

Der Weg zum Verbot

Zwei Attentate und eine Wahl

Im Mai und im Juni 1878 wurden kurz nacheinander zwei Attentate auf Kaiser Wilhelm I. verübt. Keiner der beiden Täter handelte im Auftrag der Sozialdemokratie. Reichskanzler Otto von Bismarck nutzte die Stimmung trotzdem: Er ließ den Reichstag auflösen und nach der Neuwahl ein Gesetz beschließen, das er schon länger wollte.

Im Oktober 1878 trat das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" in Kraft. Die Partei hieß damals noch Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands; den Namen SPD gab sie sich erst 1890.

Was das Gesetz verbot und was nicht

Verboten wurden Vereine, Versammlungen und Druckschriften, die sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische Ziele verfolgten. Die Behörden bekamen weitreichende Befugnisse: Sie konnten über Städte und Bezirke den sogenannten kleinen Belagerungszustand verhängen und Menschen, die sie für gefährlich hielten, von dort ausweisen. Berlin war im November 1878 als erste Stadt betroffen, später folgten unter anderem Hamburg und Leipzig. Wer ausgewiesen wurde, verlor oft Arbeit und Wohnung zugleich.

Eines verbot das Gesetz nicht: die Kandidatur zum Reichstag. Sozialdemokraten durften weiter gewählt werden und im Parlament sprechen. Diese Lücke sollte sich als entscheidend erweisen.

Die Gewerkschaften im Verbot

Zerschlagene Verbände

Die Gewerkschaften, die der Sozialdemokratie nahestanden, wurden in den ersten Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zum großen Teil aufgelöst. Kassen wurden beschlagnahmt, Mitgliederlisten eingezogen, Vorsitzende ausgewiesen. Für die Behörden reichte oft der Verdacht, ein Verein diene sozialdemokratischen Zielen.

Nicht betroffen waren die liberalen Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine. Sie setzten auf Schiedsgerichte und Ausgleich mit den Arbeitgebern, Streiks galten ihnen als letztes Mittel. Dass sie weiterarbeiten durften, zeigt, worum es dem Gesetz ging: nicht um Organisation überhaupt, sondern um eine bestimmte, die sich nicht einbinden ließ.

Unter anderem Namen

Die Mitglieder gaben nicht auf. Sie gründeten, was die Behörden gerade noch duldeten: örtliche Fachvereine, Unterstützungskassen für Krankheit, Wanderschaft oder Tod, Geselligkeits- und Bildungsvereine. Dort traf man sich, zahlte Beiträge und hielt Verbindung. Wer ein Amt übernahm, tat das mit dem Wissen, dass die Polizei jederzeit auflösen konnte.

An die Stelle offener Strukturen traten Vertrauensleute. Einzelne Personen hielten Kontakt zwischen Betrieben und Orten, gaben Nachrichten weiter und sammelten Geld für Ausgewiesene und ihre Familien. Diese Arbeit war mühsam und riskant. Sie hat aber eine Erfahrung geschaffen, die über das Verbot hinaus wirkte: Organisation hängt nicht an einem Vereinsregister, sondern an Menschen, die sich aufeinander verlassen können.

Doppelt ausgeschlossen: die Arbeiterinnen

Für Frauen kam zum Sozialistengesetz ein zweites Hindernis. In Preußen und mehreren anderen Ländern durften sie politischen Vereinen nicht angehören und an deren Versammlungen nicht teilnehmen. Was als politisch galt, entschied die Polizei. Arbeiterinnen, die sich zusammenschlossen, taten das deshalb meist in Bildungs- oder Unterstützungsvereinen, und auch diese wurden immer wieder aufgelöst. Erst das Reichsvereinsgesetz von 1908 hob die Beschränkung auf. Dass Frauen in den Fabriken arbeiteten, oft für deutlich weniger Lohn, hielt das Recht nicht auf. Es hielt sie nur davon ab, sich gemeinsam dagegen zu wehren.

Nachrichten über die Grenze

Weil im Reich kaum etwas gedruckt werden durfte, erschien ab 1879 in Zürich die Zeitung „Der Sozialdemokrat", später in London. Sie wurde in großer Zahl über die Grenze gebracht und im Land verteilt. Das Netz, das diesen Vertrieb organisierte, wurde bald die „Rote Feldpost" genannt. Auch die Parteitage fanden im Ausland statt: 1880 auf Schloss Wyden in der Schweiz, 1883 in Kopenhagen, 1887 in St. Gallen.

Der Reichstag als letzter offener Ort

Weil die Kandidatur erlaubt blieb, saßen Sozialdemokraten während der ganzen Verbotszeit im Reichstag. Zu den bekanntesten Rednern gehörte August Bebel. Ihre Reden durften nicht unterdrückt werden. Sie standen in den amtlichen Sitzungsberichten und konnten von dort weitergegeben werden. So wurde das Parlament zu dem einen Ort, an dem über Ausweisungen, Hausdurchsuchungen und aufgelöste Kassen öffentlich gesprochen werden konnte.

Für die Gewerkschaften bedeutete das: Was ihnen im Land widerfuhr, wurde dort dokumentiert, wo es der Staat nicht verschweigen konnte. Und jede Wahl zeigte, wie viele Menschen sich trotz allem zur verbotenen Bewegung bekannten.

Zuckerbrot und Peitsche

Sozialversicherung als Gegenangebot

Bismarck setzte nicht nur auf Verbote. In den 1880er Jahren entstanden die Grundpfeiler der deutschen Sozialversicherung: 1883 die Krankenversicherung, 1884 die Unfallversicherung, 1889 die Invaliditäts- und Altersversicherung. Die Absicht war erklärt: Die Arbeiterschaft sollte an den Staat gebunden und der Sozialdemokratie entzogen werden.

Für viele Beschäftigte brachten diese Gesetze erstmals einen Anspruch statt eines Almosens. Die Selbstverwaltung der Krankenkassen bot zugleich einen legalen Ort, an dem Gewerkschafter Erfahrung sammeln und Mehrheiten gewinnen konnten. Das Gegenangebot des Staates wurde so auch zu einem Übungsfeld für die, die es hatte schwächen sollen.

Streiks und der Streikerlass

Mitte der 1880er Jahre wuchs die Zahl der Streiks wieder. Der preußische Innenminister Robert von Puttkamer antwortete im April 1886 mit einem Erlass: Streiks, hinter denen die Behörden sozialdemokratische Agitation vermuteten, sollten mit den Mitteln des Sozialistengesetzes bekämpft werden, bis hin zur Ausweisung der Streikführer.

Der größte Arbeitskampf dieser Jahre ließ sich damit nicht verhindern. Im Mai 1889 legten an der Ruhr rund 90.000 Bergarbeiter die Arbeit nieder, um kürzere Schichten und höhere Löhne durchzusetzen. Der Streik breitete sich auf andere Reviere aus. Kaiser Wilhelm II. empfing eine Abordnung der Streikenden. Der Streik zeigte, dass sich Arbeiterinnen und Arbeiter mit Verboten nicht dauerhaft auseinanderhalten ließen.

Das Ende des Verbots

Die Wahlurne entschied mit

Viermal ließ Bismarck das Gesetz verlängern. Genützt hat es ihm nicht. Bei der Reichstagswahl 1878 hatte die Sozialdemokratie rund 437.000 Stimmen erhalten. Bei der Wahl im Februar 1890 waren es knapp 1,43 Millionen, fast ein Fünftel aller abgegebenen Stimmen. Keine Partei erhielt mehr.

Schon zuvor, im Januar 1890, hatte der Reichstag die unbefristete Fortgeltung abgelehnt, die die Regierung vorgelegt hatte. Im März 1890 musste Bismarck zurücktreten. Am lief das Sozialistengesetz aus.

Warum das Verbot scheiterte

Dass das Gesetz sein Ziel verfehlte, hatte mehrere Gründe. Der erste lag in der Wirtschaft selbst: In den Jahren des Verbots wuchs die Industrie weiter, und mit ihr die Zahl der Menschen, die in Fabriken, Gruben und Werkstätten für Lohn arbeiteten. Ihre Lage änderte kein Gesetz. Wer lange Schichten, niedrige Löhne und fehlenden Schutz erlebte, brauchte keine Zeitung, um zu wissen, dass sich etwas ändern musste.

Der zweite Grund lag in der Verfolgung. Ausweisungen und Auflösungen trafen Menschen, die ihre Nachbarn und Kollegen kannten. Statt sie zu isolieren, machten sie sichtbar, wofür sie standen. Der dritte Grund war politisch: Im Reichstag fand sich am Ende keine Mehrheit mehr für die unbefristete Fortgeltung, und der neue Kaiser wollte einen anderen Kurs als sein Kanzler.

Neu gegründet, neu geordnet

Die Partei gab sich auf ihrem Parteitag in Halle im Oktober 1890 den Namen Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Die Gewerkschaften zogen im November 1890 nach: In Berlin gründeten Vertreter der Verbände die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands. Ihr Vorsitzender wurde Carl Legien, der dieses Amt fast drei Jahrzehnte behielt.

Mit dem Ende des Verbots stellte sich eine alte Frage neu: Sollten sich die Gewerkschaften weiter örtlich organisieren, wie sie es unter dem Druck gelernt hatten, oder in großen Zentralverbänden für ganze Berufe und das ganze Reich? Der erste Gewerkschaftskongress 1892 in Halberstadt entschied für die Zentralverbände. Aus den verstreuten Vereinen der Verbotszeit wurden in den folgenden Jahren Organisationen, die Tarifverträge abschließen und Streiks über Monate durchhalten konnten.

Was bleibt

Das Sozialistengesetz sollte die organisierte Arbeiterbewegung zerschlagen. Es hat sie zwölf Jahre lang schwer getroffen, viele Existenzen zerstört und die Arbeit in die Heimlichkeit gezwungen. Beseitigen konnte es sie nicht. Am Ende stand eine Partei, die mehr Stimmen hatte als je zuvor, und eine Gewerkschaftsbewegung, die sich neu und größer ordnete.

Drei Erfahrungen aus dieser Zeit reichen über sie hinaus. Organisation lebt von Menschen, die Verantwortung übernehmen, auch wenn es nichts einbringt. Solidarität zeigt sich zuerst dort, wo jemand die Familie eines Ausgewiesenen mitträgt. Und ein Staat, der Beschäftigten den Zusammenschluss verwehrt, stärkt am Ende die, die er schwächen will.

Heute ist die Koalitionsfreiheit im Grundgesetz garantiert. Wer sich zusammenschließt, um Arbeitsbedingungen zu verbessern, darf daran nicht gehindert werden. Diese Freiheit ist nicht vom Himmel gefallen. Andere haben sie unter Bedingungen erstritten, die wir uns kaum vorstellen können.

Zum Weiterlesen

  • Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom , Reichsgesetzblatt 1878, S. 351.
  • Klaus Schönhoven: Die deutschen Gewerkschaften. Frankfurt am Main 1987.
  • Helga Grebing: Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung. Von der Revolution 1848 bis ins 21. Jahrhundert. Berlin 2007.
  • Vernon L. Lidtke: The Outlawed Party. Social Democracy in Germany, 1878–1890. Princeton 1966.

Zitiervorschlag

Organisiert trotz Verbot: Die Gewerkschaften unter dem Sozialistengesetz, Gewerkschaft Underdog, Fassung 1.0, 30.09.2026, https://www.gewerkschaft.berlin/de/blog/gewerkschaften-unter-dem-sozialistengesetz/7y9k7stx, abgerufen am 13.10.2026.

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