# Einundzwanzig Forderungen: Danzig 1980

Im Sommer 1980 geschah in Polen etwas, das nach der Logik des Systems nicht geschehen konnte. In einem Staat, der sich als Herrschaft der Arbeiterklasse verstand, streikten Arbeiter gegen die Regierung — und setzten durch, dass sie sich unabhängig von ihr organisieren durften. Die Reihenfolge der Forderungen, die sie dabei aufstellten, verdient Aufmerksamkeit: Der Lohn stand nicht vorn.

## Vorgeschichte

### Die Streikzyklen

Der August 1980 war nicht der erste Versuch. 1956 in Posen, 1970 an der Küste, 1976 in Radom und Ursus hatte es Erhebungen gegeben, ausgelöst durch Konflikte um Löhne, Arbeitsnormen oder Lebensmittelpreise, jeweils niedergeschlagen.

In Posen ging es 1956 um überhöht einbehaltene Steuern auf Prämien, um zu hohe Normen und um Löhne; unmittelbarer Auslöser war das Scheitern einer Verhandlungsdelegation in Warschau. Im Dezember 1970 war es eine Preisanhebung von durchschnittlich 23 Prozent. Bei der Niederschlagung der Dezemberunruhen 1970 kamen 45 Menschen ums Leben, die meisten durch Schüsse von Militär und Miliz, darunter Werftarbeiter und unbeteiligte Passanten.

Aus 1970 zogen die Beteiligten eine taktische Lehre, die 1980 entscheidend wurde: nicht auf die Straße gehen. Wer den Betrieb verlässt und demonstriert, bietet ein Ziel. Wer im Betrieb bleibt, zwingt die Gegenseite, entweder zu verhandeln oder in eine Produktionsanlage hineinzuschießen.

### Was die früheren Streiks lehrten

Die Erfahrung war zwiespältig, und sie erklärt die spätere Forderungsreihenfolge.

Nach 1970 wurden die Preiserhöhungen nach weiteren Streiks im Februar 1971 tatsächlich zurückgenommen; unerfüllt blieben die allgemeinen Reformversprechen. 1976 wurden die angekündigten Preiserhöhungen binnen eines Tages zurückgezogen — die Beteiligten in Radom und Ursus setzten sich durch und bezahlten dafür mit Entlassungen, Haft und Misshandlungen.

Die Lehre lautete also nicht, dass Zugeständnisse zurückgenommen werden, sondern etwas Schlimmeres: dass Versprechen unerfüllt bleiben und die, die sie erstritten haben, anschließend verfolgt werden. Ohne eigene Organisation gibt es niemanden, der ein Zugeständnis später noch einfordern kann — und niemanden, der die Verfolgten schützt.

### Die Komitees

Nach 1976 entstanden Gruppen, die verfolgte Beschäftigte und ihre Familien unterstützten, Rechtshilfe organisierten und Informationen verbreiteten — am bekanntesten das Komitee zur Verteidigung der Arbeiter (KOR). Hinzu kamen die Gründung freier Küstengewerkschaften 1978 und eine wachsende Untergrundpresse.

Diese Strukturen erklären, weshalb der August 1980 anders verlief als 1970. Es gab Erfahrung, Verbindungen und Menschen, die wussten, wie man Forderungen formuliert.

## Der Streik

### Der Anlass

Am 7. August 1980 wurde die Kranführerin Anna Walentynowicz entlassen, fünf Monate vor ihrer Rente. Sie war in den freien Gewerkschaften aktiv. Am 14. August traten Beschäftigte der Leninwerft in Danzig in den Ausstand und forderten ihre Wiedereinstellung und die von Lech Wałęsa, eine Lohnerhöhung, ein Denkmal für die Opfer von 1970 und Sicherheitsgarantien für die Streikenden.

### Der Wendepunkt

Nach wenigen Tagen bot die Werftleitung ein Zugeständnis an, das für die Werftbelegschaft ausgereicht hätte. Der Streik stand vor dem Ende, und Beschäftigte begannen, die Werft zu verlassen.

An diesem Punkt liefen vier Frauen zu den Toren und hielten sie zurück: Anna Walentynowicz, Alina Pienkowska, Krankenschwester der Werftambulanz, Ewa Ossowska, ebenfalls von der Werft, und Henryka Krzywonos, Straßenbahnfahrerin. Ihr Argument war, dass die Betriebe, die sich dem Streik angeschlossen hatten, mit leeren Händen dastünden, wenn die Werft jetzt aufhöre.

Diese Darstellung beruht auf Erinnerungsberichten, nicht auf zeitgenössischen Dokumenten; in der polnischen Forschung ist sie weitgehend unbestritten. Nach überwiegender Einschätzung ist es der Angelpunkt des gesamten Vorgangs: Aus einem erfolgreichen Betriebsstreik wurde ein überbetrieblicher Konflikt. Es entstand ein Überbetriebliches Streikkomitee, dem sich binnen Tagen hunderte Betriebe anschlossen.

### Die einundzwanzig Forderungen

Das Streikkomitee formulierte in der Nacht vom 16. auf den 17. August einundzwanzig Punkte und schrieb sie auf zwei Sperrholztafeln. Am 18. August hingen sie am Tor Nr. 2. Die Reihenfolge war nicht zufällig.

An erster Stelle stand die Zulassung freier, vom Staat und von den Betrieben unabhängiger Gewerkschaften, unter ausdrücklicher Berufung auf das Übereinkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation. An zweiter standen das Streikrecht und die Sicherheit der Streikenden und ihrer Helfer. An dritter die Meinungs-, Druck- und Publikationsfreiheit. Es folgten die Wiedereinstellung der nach 1970 und 1976 Entlassenen und die Freilassung politischer Gefangener, der Zugang des Streikkomitees zu den Massenmedien und die Beteiligung der Gesellschaft an der Bewältigung der Krise.

Erst an siebter Stelle kam die erste Geldforderung — Streikgeld —, an achter die Lohnerhöhung um 2.000 Zloty. Danach folgten Lebensmittelversorgung, Renten, Gesundheitswesen, Kinderbetreuung und Arbeitszeit.

Die Streikenden stellten damit die Verfahrensfrage vor die Verteilungsfrage. Die Begründung ergibt sich aus der eigenen Erfahrung, die oben beschrieben ist: Zusagen ohne Organisation sind nicht einklagbar.

### Das Abkommen

Am 31. August 1980 unterzeichneten das Streikkomitee und eine Regierungskommission das Danziger Abkommen. Es war nicht das einzige: Szczecin hatte am 30. August unterzeichnet, Jastrzębie-Zdrój folgte am 3. September, Dąbrowa Górnicza am 11. September.

Die Regierung erkannte unabhängige, selbstverwaltete Gewerkschaften an — gegen eine Gegenleistung, die im selben Punkt steht: Das Streikkomitee erkannte die führende Rolle der Partei im Staat und das bestehende Bündnissystem an, und die neuen Gewerkschaften verpflichteten sich, nicht die Rolle einer politischen Partei einzunehmen.

Im September schlossen sich die regionalen Komitees zu einer landesweiten Organisation zusammen: *Solidarność*. Auf ihrem Höhepunkt im Herbst 1981 hatte sie nach eigenen Angaben neun bis zehn Millionen Mitglieder, etwa ein Drittel der Erwerbsbevölkerung.

## Was danach geschah

### Das Kriegsrecht

Am 13. Dezember 1981 verhängte die Regierung unter Wojciech Jaruzelski das Kriegsrecht. Die Tätigkeit der Gewerkschaft wurde ausgesetzt; förmlich aufgelöst wurde sie erst durch das Gewerkschaftsgesetz vom 8. Oktober 1982. Im Verlauf des Kriegsrechts wurden rund zehntausend Menschen interniert.

Am 16. Dezember 1981 erschossen Sonderkräfte bei der Niederschlagung des Streiks in der Grube Wujek in Katowice neun Bergleute; 21 weitere wurden verletzt.

#### Der Streit um die Begründung

Jaruzelski rechtfertigte den Schritt mit der Abwendung einer sowjetischen Intervention.

Die Gegenposition hält das für nachträgliche Rechtfertigung und verweist auf sowjetische Dokumente, die eine Intervention unwahrscheinlich erscheinen lassen — insbesondere auf das Protokoll des Politbüros vom 10. Dezember 1981 und auf das Arbeitsheft eines sowjetischen Adjutanten, das nahelegt, dass Jaruzelski selbst militärische Hilfe erbat. Die Quellenlage hat sich seit den 1990er-Jahren verbessert, ohne die Frage zu entscheiden.

### Die Rückkehr

Solidarność bestand im Untergrund fort, sieben Jahre lang. 1988 führten neue Streikwellen zu Gesprächen, die am 31. August 1988 begannen; daraus entstand der Runde Tisch, der vom 6. Februar bis zum 5. April 1989 tagte. Am 17. April 1989 wurde die Gewerkschaft wieder registriert. Die anschließenden, teilweise freien Wahlen verlor die Regierungspartei.

## Schlussfolgerungen

### Rechtlich: Koalitionsfreiheit als Grundrecht

Der Kern des Danziger Abkommens ist die Koalitionsfreiheit — das Recht, sich zur Wahrung der Arbeitsbedingungen zusammenzuschließen, ohne Erlaubnis des Staates oder des Arbeitgebers.

Dieses Recht ist völkerrechtlich im Übereinkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 9. Juli 1948 verankert, in Kraft seit dem 4. Juli 1950, von Polen am 25. Februar 1957 ratifiziert. Die staatlich gelenkten Gewerkschaften entsprachen ihm nicht. Die Streikenden forderten also kein neues Recht, sondern die Einlösung eines bestehenden — und beriefen sich in ihrer ersten Forderung ausdrücklich darauf.

Daraus folgt eine allgemeine Beobachtung: Der Abstand zwischen einem verbrieften Recht und seiner Wirklichkeit ist kein juristisches Problem, sondern ein Problem der Durchsetzung. Verträge setzen sich nicht selbst durch. In Danzig schloss den Abstand ein Streik.

### Strategisch: Verfahren vor Verteilung

Die Reihenfolge der einundzwanzig Forderungen ist die wichtigste strategische Lehre dieses Konflikts.

#### Das Argument dafür

Lohnforderungen lassen sich erfüllen und später entwerten. Ein Recht auf eigene Organisation lässt sich nicht ohne Weiteres zurücknehmen, weil es die Gegenseite dauerhaft mit einem Verhandlungspartner konfrontiert.

#### Der Einwand

Verfahrensrechte sind für Menschen in Not abstrakt. Wer das Nötigste nicht hat, lässt sich schwer für ein Organisationsrecht gewinnen; die Forderung nach dem Streikgeld an siebter Stelle zeigt, dass auch die Danziger Streikenden das wussten.

Ihre Antwort war nicht theoretisch, sondern erfahrungsgestützt: Sie hatten zweimal erlebt, was aus Zusagen ohne Organisation wird.

### Politisch: Die selbstbegrenzte Revolution

Solidarność beanspruchte 1980 keine Regierungsmacht. Die Soziologin Jadwiga Staniszkis gab dem Begriff der *selbstbegrenzten Revolution* seine bekannteste Fassung; die Strategie selbst war in der Dissidentenbewegung um Jacek Kuroń und Adam Michnik seit den 1970er-Jahren vorbereitet.

Die Begründung war außenpolitisch — die sowjetische Reaktion — und innenpolitisch: Eine Gewerkschaft, die regiert, ist keine Gewerkschaft mehr, weil ihr dann niemand mehr gegenübersteht, dem sie Forderungen stellen könnte.

Für 1981 gilt die Selbstbegrenzung allerdings nur eingeschränkt. Das Programm des ersten Kongresses im Herbst 1981 und die Forderung nach freien Wahlen zum Sejm gingen über reine Gegenmacht hinaus.

#### Die Selbstbegrenzung als Stärke

Nach dieser Lesart überlebte die Bewegung das Kriegsrecht gerade deshalb und war 1989 verhandlungsfähig.

#### Die Selbstbegrenzung als verpasste Gelegenheit

Nach der anderen war die Regierung 1981 schwach genug, und die Zurückhaltung verschaffte ihr Zeit. Ob Solidarność tatsächlich stark genug gewesen wäre, ist eine Bewertung, keine Tatsache, und sie lässt sich nicht entscheiden.

Der Streit berührt eine Frage, die sich jeder starken Gewerkschaft stellt. Wer sich auf die Rolle der Gegenmacht beschränkt, bleibt handlungsfähig, verändert aber die Verhältnisse nicht grundsätzlich. Wer Regierungsverantwortung übernimmt, kann gestalten und verliert die Fähigkeit, sich selbst zu widersprechen. Die polnische Entwicklung nach 1989 — in der aus der Bewegung hervorgegangene Regierungen eine Wirtschaftspolitik betrieben, deren soziale Kosten für Teile der eigenen Mitgliedschaft hoch waren — ist für diese Frage ein Lehrstück; wie hoch diese Kosten waren und ob sie vermeidbar gewesen wären, ist wirtschaftshistorisch umstritten.

### Gesellschaftlich: Wessen Name genannt wird

Die Entscheidung, den Streik nicht zu beenden, als die Werftbelegschaft ihr Ziel erreicht hatte, ging von vier Frauen aus. In der öffentlichen Erinnerung an Danzig steht ein Mann im Vordergrund.

Das ist kein polnischer Sonderfall und keine bloße Frage der Gerechtigkeit gegenüber Einzelnen. Wer eine Bewegung auf ihre Sprecher verkürzt, verliert den Blick auf das, was sie getragen hat — und zieht daraus falsche Schlüsse über das, was beim nächsten Mal nötig wäre.

### Philosophisch: Solidarität als Entscheidung

Der Name der Bewegung bezeichnet genau den Vorgang, der sie hervorbrachte. Solidarität war hier kein Gefühl und keine Zugehörigkeit, sondern eine Handlung mit Preis: weiterzustreiken, obwohl das eigene Ziel erreicht war, für Forderungen anderer, mit dem Risiko, am Ende alles zu verlieren.

Darin liegt eine Antwort auf einen alten Einwand gegen den Solidaritätsgedanken. Der Einwand lautet, Solidarität sei lediglich verschleierter Eigennutz. In Danzig war der Eigennutz bereits befriedigt, als die Entscheidung fiel. Was danach kam, war etwas anderes — und es trug sechzehn Monate, ein Kriegsrecht und sieben Jahre Untergrund.

## Was bleibt

Danzig ist der seltene Fall, in dem ein Arbeitskampf eine Staatsordnung verändert hat. Aber die Lehre, die am ehesten übertragbar ist, liegt nicht dort.

Sie liegt in der Reihenfolge der Forderungen. Die Danziger Streikenden wussten, dass jedes erkämpfte Zugeständnis nur so lange hält, wie es jemanden gibt, der es einfordern kann. Deshalb erkämpften sie zuerst diesen Jemand.

## Quellen

- Die einundzwanzig Forderungen des Überbetrieblichen Streikkomitees, Danzig, 17. August 1980. Die beiden Sperrholztafeln wurden 2003 unter dem Titel *Twenty-One Demands, Gdańsk, August 1980* in das UNESCO-Register *Memory of the World* aufgenommen; sie befinden sich im Europäischen Solidarność-Zentrum.
- Danziger Abkommen vom 31. August 1980; Abkommen von Szczecin vom 30. August, Jastrzębie-Zdrój vom 3. September und Dąbrowa Górnicza vom 11. September 1980.
- Jadwiga Staniszkis: *Poland's Self-Limiting Revolution*, hrsg. von Jan T. Gross, Princeton University Press, 1984.
- Timothy Garton Ash: *The Polish Revolution: Solidarity*, 3. Auflage, New Haven: Yale University Press, 2002.
- Shana Penn: *Solidarity's Secret. The Women Who Defeated Communism in Poland*, Ann Arbor: University of Michigan Press, 2005. (Behandelt überwiegend den Untergrund nach Dezember 1981.)
- Übereinkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948; Ratifikation durch Polen am 25. Februar 1957.
- Gewerkschaftsgesetz der Volksrepublik Polen vom 8. Oktober 1982.
