# Neun Tage und sieben Monate: Großbritannien 1926 > Im Mai 1926 legten in Großbritannien zwischen 1,5 und 1,75 Millionen Beschäftigte die Arbeit nieder, um über eine Million ausgesperrter Bergleute zu stützen. Nach neun Tagen brach der Gewerkschaftsdachverband den Streik ohne Zugeständnis ab; die Bergleute hielten noch sieben Monate durch und mussten dann zu schlechteren Bedingungen zurückkehren. Im Jahr darauf schränkte ein Gesetz ein, was sie getan hatten. - **Herausgeber:** Gewerkschaft Underdog - **Adresse:** https://www.gewerkschaft.berlin/de/blog/britischer-generalstreik-1926/vxxdfg8f - **Sprache:** de - **Fassung:** 1.0 - **Herkunft:** von Hand geschrieben oder übersetzt - **Urheber:** Gewerkschaft Underdog - **Veröffentlicht:** 2026-10-07 - **Schlagwörter:** Generalstreik, Solidaritätsstreik, Bergbau, Streikrecht - **Lizenz:** CC-BY-ND-4.0 ## Zitiervorschlag Gewerkschaft Underdog, Neun Tage und sieben Monate: Großbritannien 1926, Gewerkschaft Underdog, Fassung 1.0, 07.10.2026, https://www.gewerkschaft.berlin/de/blog/britischer-generalstreik-1926/vxxdfg8f, abgerufen am 13.10.2026. ## Volltext Der britische Generalstreik von 1926 ist die am gründlichsten vorbereitete Niederlage der europäischen Gewerkschaftsgeschichte. Vorbereitet allerdings von der Gegenseite. Der Streik selbst war geschlossen, diszipliniert und — gemessen an seinem Umfang — mit wenig Gewalt verbunden, bei rund 9.000 Festnahmen. Nach neun Tagen wurde er abgebrochen, ohne dass eine einzige Forderung erfüllt war. Was danach kam, veränderte das britische Arbeitsrecht für Jahrzehnte. ## Wie es dazu kam ### Der Bergbau nach dem Krieg Der britische Kohlenbergbau war nach 1918 in einer strukturellen Krise: veraltete Technik, kleinteilige Eigentümerstruktur, wegbrechende Ausfuhrmärkte. Hinzu kam eine währungspolitische Entscheidung — die Rückkehr zum Goldstandard 1925 zum Vorkriegskurs, betrieben vom damaligen Schatzkanzler Winston Churchill. Sie verteuerte britische Ausfuhren erheblich. Die Eigentümer reagierten auf dem einzigen Weg, der ihnen ohne Investitionen offenstand: Lohnsenkung und längere Schichten. Die Losung der Bergleute dagegen lautete *Not a penny off the pay, not a minute on the day* — kein Penny vom Lohn, keine Minute auf den Tag. ### Der Rote Freitag und das gekaufte Jahr Am 31. Juli 1925 — in der Bewegung als *Red Friday* erinnert — drohte der Gewerkschaftsdachverband Trades Union Congress mit einer Blockade der Kohletransporte. Die Regierung Baldwin wich aus und gewährte eine neunmonatige Subvention, die die Löhne vorerst sicherte. Am 5. September 1925 setzte sie zudem eine Untersuchungskommission unter Herbert Samuel ein. Diese neun Monate sind der Kern der späteren Kontroverse. Die Regierung nutzte sie zur Vorbereitung: Aufbau der staatlichen *Supply and Transport Organisation* mit Zivilkommissaren, Einlagerung von Kohle und — über die formal private *Organisation for the Maintenance of Supplies* — Werbung freiwilliger Hilfskräfte, die während des Streiks in staatliche Regie überging. Eine Vorbereitung des Dachverbands in vergleichbarem Umfang ist nicht überliefert. ### Der Bericht Samuel und der Bruch Die Kommission legte ihren Bericht im März 1926 vor. Er empfahl die Umstrukturierung der Industrie, lehnte die Verstaatlichung der Zechen ab, empfahl aber die Verstaatlichung der Abbaurechte, und hielt Lohnsenkungen für kurzfristig unvermeidlich. Beide Seiten lehnten ab. Zum 30. April liefen Subvention und Tarifverträge aus; die Eigentümer sperrten aus. Am 1. Mai beschloss eine Sonderkonferenz der Vorstände der angeschlossenen Gewerkschaften mit 3.653.527 gegen 49.911 Stimmen den Solidaritätsstreik und übertrug dem General Council die Leitung. Verhandlungen liefen noch, als Drucker der Zeitung *Daily Mail* sich weigerten, einen Leitartikel zu setzen, der den Streik als revolutionären Schritt bezeichnete. Die Regierung verlangte daraufhin die vorbehaltlose Zurücknahme aller Streikaufrufe; am 3. Mai um 1:05 Uhr brachen die Gespräche ab. Ob der Vorfall Anlass oder Vorwand war, ist umstritten: Die Hardliner im Kabinett drängten ohnehin auf Abbruch, und die Aktion der Drucker war vom Dachverband nicht veranlasst worden. Eine Minute vor Mitternacht am 3. Mai begann der Streik. ## Die neun Tage ### Umfang und Verlauf Aufgerufen wurden zunächst die Schlüsselbranchen: Transport, Eisenbahn, Druck, Eisen und Stahl, Bau, Gas und Elektrizität. Die Schätzungen reichen von 1,5 bis 1,75 Millionen Beschäftigten, zusätzlich zu über einer Million ausgesperrter Bergleute; verbreitet genannt werden 1,2 Millionen. Eine zweite Welle — Maschinenbau und Schiffbau — wurde am 11. Mai aufgerufen. Die Regierung setzte militärische Konvois, freiwillige Hilfskräfte und eine eigene Zeitung ein, die *British Gazette* unter Churchills Leitung. Der Dachverband gab den *British Worker* heraus. Der Rundfunk — 1926 noch die British Broadcasting *Company*, zur *Corporation* wurde sie erst zum 1. Januar 1927 — ließ weder Gewerkschaften noch Opposition zu Wort kommen. John Reith lehnte eine Sendung Ramsay MacDonalds ab und ebenso den Friedensappell des Erzbischofs von Canterbury, ausdrücklich aus Furcht, Churchill könnte sonst die Übernahme des Senders betreiben. Erklärungen von Dachverband und Labour wurden in den Nachrichten referiert. Der Vorgang wird in der Mediengeschichte bis heute diskutiert; der Namenswechsel zur Corporation folgte unmittelbar aus diesem Konflikt. ### Der Abbruch Am 12. Mai erklärte der Dachverband den Streik für beendet. Erfüllt war keine Forderung. Die Bergleute waren nicht einbezogen; ihr Verband lehnte das *Samuel-Memorandum* ab — eine Verständigung, die Samuel ohne Mandat und ohne Regierungszusage ausgehandelt hatte. Die Begründungen gehen auseinander, und die Forschung folgt dieser Spaltung. #### Der umsichtige Rückzug Nach dieser Lesart erkannte der Dachverband, dass der Streik sich in eine verfassungspolitische Konfrontation verwandelte, die er weder gewollt noch gewinnen konnte, und beendete ihn, bevor die Bewegung zerbrach. #### Die Kapitulation Nach dieser Lesart war der Streik wirksam und die Regierung unter Druck; abgebrochen wurde nicht aus Schwäche der Bewegung, sondern aus Scheu der Verbandsspitzen vor den Folgen eines Erfolgs. In zugespitzter Form vertreten das Tony Cliff und Donny Gluckstein. Bemerkenswert ist, dass auch Henry Pelling, der sonst nüchtern urteilt, von einer *abject surrender* der Führung spricht — die Bewertung als Kapitulation ist also nicht auf eine politische Richtung beschränkt. #### Die rechtliche Drohlage Am 11. Mai erging in einem verbandsinternen Streit eine einstweilige Verfügung (*National Sailors' and Firemen's Union v. Reed*, Richter Astbury). Tragender Grund war ein Satzungsverstoß; die Bemerkung, der Generalstreik sei rechtswidrig, war ein Nebensatz ohne tragende Funktion und wurde juristisch sofort bestritten, unter anderem von A. L. Goodhart im *Yale Law Journal* 1927. Dass daraus die Angreifbarkeit der Verbandsvermögen folgte, war eine zeitgenössische Befürchtung, keine festgestellte Rechtsfolge. Ob sie den Abbruch mitverursachte, gilt als These, nicht als Befund. Unstrittig ist: Die Bergleute streikten allein weiter bis November und kehrten zu längeren Schichten und niedrigeren Löhnen zurück, künftig auf Bezirks- statt auf Landesverträgen. Der *Coal Mines Act 1926* erlaubte die Rückkehr zum Achtstundentag für fünf Jahre. ## Die Folgen ### Das Gesetz von 1927 Der *Trade Disputes and Trade Unions Act 1927* erklärte einen Streik für rechtswidrig, wenn zwei Voraussetzungen zugleich vorlagen: Er ging über einen Arbeitskampf im eigenen Gewerbe hinaus, und er war darauf angelegt, die Regierung zu zwingen — unmittelbar oder durch Schädigung der Allgemeinheit. Das traf General- und Solidaritätsstreiks; welche Solidaritätsstreiks genau erfasst waren, blieb umstritten. Das Gesetz untersagte zudem Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die Mitgliedschaft in Verbänden mit Verbindung zum Dachverband und stellte die Beitragszahlung an die Labour Party von einer Austritts- auf eine Eintrittslösung um. Letzteres entzog der Partei einen erheblichen Teil ihrer Mittel. 1946 wurde das Gesetz von der Labour-Regierung aufgehoben. Die Einschränkung des Solidaritätsstreiks kehrte ab 1980 schrittweise zurück und wurde 1990 zum vollständigen Entzug der Haftungsfreistellung; sie gilt bis heute, kodifiziert in Section 224 des *Trade Union and Labour Relations (Consolidation) Act 1992*. ### Die Verschiebung der Strategie Nach 1926 verlagerte sich das Gewicht der britischen Gewerkschaftsbewegung von der Konfrontation zur Verhandlung und zur parlamentarischen Vertretung. Ob das die richtige Konsequenz war, ist die zweite große Streitfrage. Für die Bejahung spricht, dass der Weg über Parlament und Verhandlung nach 1945 zu Sozialversicherung, Gesundheitsdienst und Verstaatlichungen führte — Ergebnisse, die kein Streik erzwungen hätte. Dagegen spricht, dass die Verhandlungsmacht, auf die dieser Weg sich stützte, aus der Fähigkeit zum Konflikt stammte. Wer die Konfliktfähigkeit aufgibt, verliert mittelfristig auch die Verhandlungsposition. Der Bergarbeiterstreik von 1984/85 wird in dieser Lesart als die späte Rechnung für 1926 gelesen. Beides sind Deutungen, keine Befunde. ## Schlussfolgerungen ### Die rechtliche Frage: Solidarität als Rechtsproblem Der Kern des Konflikts von 1926 war nicht der Streik der Bergleute, sondern der Streik der anderen für die Bergleute. Genau daran setzte das Gesetz von 1927 an. Das ist kein britisches Sonderproblem. Auch in Deutschland ist der Solidaritätsstreik nur eingeschränkt zulässig. Das Bundesarbeitsgericht hat ihn 2007 anerkannt: Unterstützungsstreiks zur Stützung eines Hauptarbeitskampfs in einem anderen Tarifgebiet fallen unter Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz; ihre Zulässigkeit richtet sich nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und entfällt, wenn sie offensichtlich ungeeignet, offensichtlich nicht erforderlich oder unangemessen sind. Dahinter steht eine grundsätzliche Weichenstellung. Wer Solidaritätsstreiks eng begrenzt, bindet den Arbeitskampf an den einzelnen Betrieb oder die einzelne Branche. Das schützt unbeteiligte Dritte — und es stellt sicher, dass eine Belegschaft stets nur so stark ist wie sie selbst. In einer Wirtschaft aus ausgegliederten Einheiten, Werkverträgen und Lieferketten bedeutet das für viele Beschäftigte, dass sie an dem Ort, an dem sie arbeiten, kaum Druck erzeugen können, weil die Entscheidungen woanders fallen. ### Die strategische Frage: Vorbereitung schlägt Entschlossenheit Zwischen *Red Friday* 1925 und dem Mai 1926 lagen neun Monate. Beide Seiten wussten, wozu diese Zeit dienen würde. Die Regierung baute eine Versorgungsorganisation auf, legte Kohle ein und warb Hilfskräfte. Der Dachverband verhandelte. Die Lehre daraus ist unbequem für jede Organisation: Ein aufgeschobener Konflikt ist kein vermiedener Konflikt, sondern ein verlegter. Wer den Aufschub nicht ebenso nutzt wie die Gegenseite, verliert ihn. ### Die politische Frage: Wann wird ein Streik zum Staatsstreich Die Regierung Baldwin stellte den Streik als Angriff auf die Verfassung dar. Der frühere Generalstaatsanwalt und liberale Abgeordnete John Simon erklärte ihn am 6. Mai im Unterhaus für rechtswidrig — als Jurist und Oppositionspolitiker, nicht als Amtsträger; Attorney General war zu dieser Zeit Sir Douglas Hogg. Der Dachverband widersprach: Es handle sich um einen industriellen Konflikt, nicht um einen Versuch, die Regierung zu stürzen. Diese Auseinandersetzung ist nicht bloß Rhetorik. Sie entscheidet darüber, welche Mittel der Staat einsetzen darf. Wird ein Streik als industrieller Konflikt eingeordnet, gilt Arbeitsrecht. Wird er als Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung eingeordnet, gilt Notstandsrecht. Die Zuordnung ist nicht aus der Sache selbst ableitbar: Derselbe Vorgang — viele Beschäftigte legen gleichzeitig die Arbeit nieder — kann beides sein. Wer die Deutungshoheit hat, bestimmt das anwendbare Recht. Der Vergleich mit dem März 1920 in Deutschland zeigt, wie wenig stabil diese Zuordnung ist. Dort legten ebenfalls Millionen die Arbeit nieder, aber zur Verteidigung der Verfassung — dieselbe Handlung erschien deshalb als Rettung statt als Angriff. Zwei Wochen später marschierten Regierungstruppen gegen jene Streikenden, die im Ruhrgebiet weitermachten. Die Deutungshoheit kippte also innerhalb weniger Wochen. ### Die philosophische Frage: Was schuldet man einander Der Solidaritätsstreik wirft eine Frage auf, die über das Arbeitsrecht hinausgeht: Warum sollten Eisenbahner ihren Lohn aufs Spiel setzen für Bergleute, die sie nicht kennen? #### Die Antwort aus Eigennutz Wer heute zusieht, wie die Löhne einer Branche gedrückt werden, ist morgen selbst an der Reihe. Das ist nachprüfbar und trägt weit, aber nicht unbegrenzt — es setzt voraus, dass die eigene Lage wirklich verbunden ist. #### Die Antwort aus Zugehörigkeit Die Arbeiterschaft sei eine Gruppe, deren Mitglieder einander verpflichtet sind, unabhängig vom eigenen Vorteil. Das trägt weiter, setzt aber voraus, dass diese Zugehörigkeit tatsächlich empfunden wird — und genau das lässt sich nicht verordnen. 1926 trug sie neun Tage. Das ist weder wenig noch genug. ## Quellen - *Report of the Royal Commission on the Coal Industry (1925)*, Cmd. 2600, London: HMSO, 1926 (Samuel-Kommission; Bericht unterzeichnet 6. März 1926). - *Trade Disputes and Trade Unions Act 1927* (17 & 18 Geo. 5 c. 22), aufgehoben durch den *Trade Disputes and Trade Unions Act 1946*. - *Trade Union and Labour Relations (Consolidation) Act 1992*, Section 224. - *Coal Mines Act 1926*. - *National Sailors' and Firemen's Union of Great Britain and Ireland v. Reed* \[1926\] Ch 536. - A. L. Goodhart: *The Legality of the General Strike in England*, Yale Law Journal, 1927. - Henry Pelling: *A History of British Trade Unionism*, Erstausgabe 1963 (Macmillan, London, und Penguin/Pelican, Harmondsworth), spätere Auflagen bei Macmillan. - Tony Cliff, Donny Gluckstein: *Marxism and Trade Union Struggle. The General Strike of 1926*, London: Bookmarks, 1986. - Keith Laybourn: *The General Strike of 1926*, Manchester University Press, 1993. - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Juni 2007, 1 AZR 396/06 (BAGE 123, 134).